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Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

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Wir verfügen als Pflegedienst über die Zulassung zur Durchführung medizinischer Behandlungspflege mit allen Krankenkassen. Somit können wir die vom behandelnden Arzt ausgestellte und verordnete Behandlungspflege als delegierte Tätigkeit (wie z. B. Injektionen, Verbandwechsel, Port-Versorgung, Medikamentengabe, etc.) durchführen.

Die Kosten dieser Leistungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Hierzu bedarf es einer Verordnung für häusliche Krankenpflege, die durch die zuständige Krankenkasse genehmigt werden muss.

Als Serviceleistung übernehmen wir für Sie die komplette Organisation: von der Verordnungsanforderung beim behandelnden Arzt bis hin zur Weiterleitung an die zuständige Krankenkasse.

 

Adresse Neustadt

Dresdner Straße 34
01844 Neustadt in Sachsen
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Telefax:  03596 - 50 46 19

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