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Zusätzliche Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI

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Unser Angebot der zusätzlichen Entlastungsleistungen richtet sich an pflegende Angehörige und ihre zu versorgenden Pflegebedürftigen, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.

Dies sind Pflegebedürftige der Pflegegerade 1-5 bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben. Der Entlastungsbetrag von einheitlichen 125 € wird monatlich direkt vom Pflegedienst, mit der zuständigen Pflegekasse, abgerechnet.

Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistungen ist zum einen die Entlastung von pflegenden Angehörigen, um einer psychischen und physischen Überlastung der pflegenden Angehörigen entgegenzuwirken. Zum anderen sollen die zusätzlichen Entlastungsleistungen die persönliche Lebensgestaltung von pflegebedürftigen Menschen unterstützen und Einsamkeit, Apathie, Depression und Immobilität vermeiden. Des Weiteren möchte man damit eine Erweiterung bzw. Wiedererlangung oder Verbesserung des Selbsthilfepotentials unter Berücksichtigung von zielgerichteten Aktivitäten zur Gestaltung einer sinnvollen und klaren Tagesstruktur darstellen. Dabei werden die Individualität des Einzelnen, seine Würde und sein Recht auf Selbstbestimmung berücksichtigt.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können als Zeiteinheiten in Einzel- oder Gruppenzeiten abgerufen werden. Ausgeschlossen sind Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

 

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