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Urlaubs- & Verhinderungspflege

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In besonderen Fällen, wie z.B. Krankheit und Urlaub der Pflegeperson, kann diese sich vertreten lassen. Hier kann, bis zu einem Gesamtwert von 1612 € und maximal 28 Tage pro Jahr, eine Ersatzpflegekraft in Anspruch genommen werden.
Auch besteht die Möglichkeit, diese Leistungen stunden- oder auch tageweise abzurufen.

Dieses Angebot richtet sich an alle Pflegepersonen, die sich beispielsweise wöchentlich eine „Auszeit“ von der Pflege einrichten wollen oder an sportlichen oder kulturellen Angeboten teilnehmen möchten.

Anspruchsberechtigt für die Bezuschussung durch den Betrag der Verhinderungspflege sind alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 und der Pflegegrad muss mindestens schon ein halbes Jahr vorliegen.

 

Adresse Neustadt

Dresdner Straße 34
01844 Neustadt in Sachsen
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Telefax:  03596 - 50 46 19

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